Oje, ich habe wieder mal die deutsche Gründlichkeit ignoriert. Kürzlich entdeckte ich beim Studieren eines kleinen Ratgebers, dass ich Pflichtexemplare meiner Bücher abliefern muss: je 2 an die Deutsche Nationalbibliothek und 1 an die Zentral- und Landesbibliothek Berlin. Das werde ich am Montag gleich nachholen. Ist ja irgendwie auch wieder eine Marketingmöglichkeit. Gut, dass ich schon ein paar Exemplare der Taschenbuchausgaben geordert habe.
Hier findet ihr weitere Informationen zur Ablieferung von Pflichtexemplaren:
Deutsche Nationalbibliothek: http://www.dnb.de/DE/Erwerbung/FAQ/faq.html#doc1724bodyText10
Zentral- und Landesbibliothek Berlin: http://www.zlb.de/ueber-uns/pflichtexemplare.html (gilt nur für Autoren aus Berlin; Autoren aus anderen Bundesländern müssen an ihre jeweilige Landesbibliothek abliefern, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht). In Berlin besteht die Ablieferungspflicht für Druckwerke übrigens schon seit 1699, seinerzeit im Rahmen der Gesetzgebung des brandenburgisch-preußischen Staates (preußische Ordnung eben 🙂 ).